Klimainitiative gibt Stellungname zum Bebauungsplan "Ringenacker" in Pleutersbach ab
Am 18. August 2026 gab die Klimainitiative Eberbach eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 111 „Ringenacker-Erweiterung“ im Ortsteil Pleutersbach ab. Dies war möglich im Rahmen der Offenlage mit Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit. Diese veröffentlicht die Klimainitiative Eberbach hier im Wortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die Ausweisung eines neuen Baugebiets dem Ziel Baden-Württembergs und dem des Baugesetzbuchs widerspricht: Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Baden-Württemberg fördert Innenentwicklung und Altlastensanierung, um bis 2035 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu senken.
Hinweisen möchten wir auch darauf, dass es beispielsweise im Holdergrund und an der Friedrichsdorfer Landstraße mehrere Baugrundstücke gibt, die von Investoren erworben wurden und die bis auf eines seit Jahren nicht verkäuflich sind. Wir schließen uns der Argumentation des Amtes für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises an, das darauf hinweist, dass das Potential der Innenverdichtung nicht ausgeschöpft ist und noch 15 unbebaute Baugrundstücke, z.T. in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, vorhanden seien. Eine zusätzliche Bebauung im Randbereich halten wir für schädlich und unnötig.
U.E. sind die Belange des Klimaschutzes im vorliegenden Entwurf eines Bebauungsplans nicht ausreichend berücksichtigt. Er entspricht nicht den Notwendigkeiten einer klimaresilienten Stadtplanung.
Mit der Ausweisung dieses Baugebiets würden wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche mit fruchtbarem Boden sowie Wald verloren gehen. Es wird nicht dargestellt, welche Konsequenzen das für das Ziel der Klimaneutralität Eberbachs bis 2035 hat.
Von diesen grundsätzlichen Einwänden abgesehen stellen wir folgendes fest:
- Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum lediglich die Bebauung mit EFH und DHH zulässig sein soll. Dies ist im Sinne einer geringen Flächenversiegelung kontraproduktiv. Der Bau von EFH und DHH ist auch unter demographischen Aspekten nicht sinnvoll, sofern nicht Vorgaben gemacht werden, dass eine spätere Aufteilung in mehrere Wohneinheiten schon bei der Planung vorgesehen werden müssen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Mietwohnungsbau verhindert werden soll, denn dieser ist für die Mehrheit der Bevölkerung notwendig.
Eberbach bewirbt sich als „Modellkommune nachhaltige Strukturentwicklung“. Darin sind Ziele wie flächensparende Siedlungsentwicklung, Demographie sowie Natur, Klima und Landschaft verankert. Mit der Ausweisung dieses neuen Baugebiets würden diese Ziele konterkariert.
- Es sind keine verbindlichen Vorgaben gemacht was die Verwendung nachhaltiger Baustoffe angeht.
- Wir weisen darauf hin, dass laut Paragraf 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) eine grundlegende Pflicht zur Installation von PV-Anlagen besteht. Daher sollte bei der Planung darauf hingewirkt werden, dass die Dachausrichtung entsprechend vorgesehen wird.
- Im Sinne der Klimaresilienz und Abmilderung von Starkregenereignissen und Hitzeperioden sollten Dach- und Fassadenbegrünung, Zisternen (zur Wasserrückhaltung und zur Brauchwassernutzung) sowie Retentionsflächen verpflichtend vorgesehen werden. Die Flächenversiegelung ist zu begrenzen, befestigte Flächen wie PKW-Stellplätze, Vorplätze / Terrassen sollten mit wasserdurchlässigen / versickerungsfähigen Steinen gestaltet werden.
- Es ist nicht nachvollziehbar, dass von der Stellplatzpflicht der Landesbauordnung abgewichen und 2 Stellplätze pro Wohneinheit verpflichtend vorgesehen sind. Dies widerspricht dem Ziel der klimagerechten Mobilität.
- Die Problemfelder Klimawandel und Verlust der Artenvielfalt gehen Hand in Hand. Insofern ist zu begrüßen, dass eine entsprechende Bepflanzung der Grundstücke verlangt wird. Dies sollte ergänzt werden durch ein Verbot invasiver gebietsfremder Pflanzen wie z.B. Kirschlorbeer.
- In den für die Erschließung vorgesehenen Kosten (514.400 € für 10 Grundstücke) sind die Kosten für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen nicht beziffert."